Berlin (pag) – Der Abrechnungsvereinbarung für tagesstationäre Behandlungen haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband zugestimmt. Ob dies auch für den PKV-Verband gilt, ist zunächst unklar gewesen.

Eine Nachfrage der Presseagentur Gesundheit beantwortet der PKV-Verband wie folgt: „Wir werden uns als PKV-Verband ebenfalls an der Abrechnungsvereinbarung für die tagesstationäre Behandlung beteiligen.“ Der Vereinbarungstext sei zwischen allen Vertragsparteien bereits im Vorfeld abgestimmt worden. Derzeit durchlaufe der Vertrag auf dem Postweg die beteiligten Verbände. „Sobald er uns vorliegt, werden wir ihn unterzeichnen.“

Vorgesehen ist, dass die Klinken vom 1. August an tagesstationäre Behandlungen abrechnen können. Aufgrund einer bereits bestehenden Dokumentationsvereinbarung zwischen den drei Akteuren ist aber offenbar auch eine rückwirkende Abrechnung bis zum 28. Januar möglich. Grundsätzlich gilt, dass die Tagesbehandlungen wie gewöhnliche vollstationäre Falle, also innerhalb des DRG-Systems, abgerechnet werden. Für jede entfallene Nacht werden jedoch 0,04 Bewertungsrelationen abgezogen, was Medienberichten zufolge einer Einsparung von durchschnittlich 160 Euro pro Tag entspricht.

Zum Hintergrund: Die Krankenhaus-Regierungskommission hat im September vergangenen Jahres die Einführung von Tagesbehandlungen im Krankenhaus vorgeschlagen, um die Häuser sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz geschaffen.

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