Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt die Richtlinie zur Ersteinschätzung in der Notfallversorgung. Patienten, die nicht umgehend behandelt werden müssten, teilt der G-BA in zwei Dringlichkeitsstufen ein.

Dringlichkeitsstufe 1: Ergibt sich nach der Einschätzung ein Behandlungsbedarf innerhalb von 24 Stunden, wird der Patient in der Notfallaufnahme versorgt, alternativ auch in einer naheliegenden Notdienstpraxis oder Medizinischem Versorgungszentrum in Krankenhausträgerschaft.
Dringlichkeitsstufe 2: Ist eine Behandlung im Zeitraum von 24 Stunden nicht notwendig, wird der Patient in den ambulanten Sektor mit Vermittlungscode für die Terminservicestelle weitergeleitet.
Die Unparteiischen im G-BA, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) stimmen dafür, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) dagegen. Das jüngst beschlossene Pflegegesetz sieht vor, dass eine Weiterleitung in den ambulanten Sektor „nicht ohne ärztliche Notdienstversorgung“ stattfinden dürfe, argumentiert DKG-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß. Das Gesundheitsministerium müsse als Rechtsaufsicht des G-BA die Richtlinie wieder kassieren. Die Krankenhaus-Bank sieht vor, dass jeder der in eine Klinik kommt, dort behandelt wird – ohne verpflichtende Weiterleitung, fasst der unparteiische G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken den DKG-Beschlussvorschlag zusammen.
Die Patientenvertretung enthält sich, sie bezeichnet beide Lösungen als nicht sinnvoll. Die KBV trägt zwar den erfolgreichen Beschluss mit, ihr Vize Dr. Stephan Hofmeister hätte sich allerdings eine weitreichendere Weichenstellung in der Notfallversorgung gewünscht. GKV-SV-Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis zeigt sich zufrieden. „Was leider noch fehlt, ist die Möglichkeit, Menschen direkt einen verbindlichen Termin in einer ambulanten ärztlichen Praxis zu geben.“

Laut GKV-SV müssen Krankenhäuser ab Juni 2024 die Anforderungen der Richtlinie erfüllen, ab 1. März 2025 muss das Ersteinschätzungsverfahren durch ein digitales Instrument unterstützt werden, ab 1. Januar 2024 sollen Kliniken Vermittlungscodes für die Terminservicestellen erstellen können.

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