Berlin (pag) – Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser bleibt hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder gedeckt. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen, auf den sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.

Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Häuser liegt demnach bundesweit bei rund sieben Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer decken seit Jahren nur rund die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind, konstatieren DKG, PKV und GKV-Spitzenverband. „Dass die Defizite bei der Investitionsförderung weiterhin ausgeblendet werden, ist nicht nachvollziehbar“, kritisieren die drei Verbände in einer gemeinsamen Erklärung. Sie fordern die Länder auf, ihre Verantwortung zur Investitionsförderung vollumfänglich zu übernehmen. Besonders Klimawandel und Heizwende würden den Investitionsbedarf der Krankenhäuser spürbar steigern. Kühlsysteme für Krankenzimmer werden genauso unverzichtbar wie der Austausch zahlreicher völlig veralteter Heizkessel und die klimagerechte Gebäudemodernisierung.

Der auf Bundesebene vereinbarte Katalog soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Er basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Dabei wird jedem Behandlungsfall eine Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen. In die diesjährigen Berechnungen sind Kalkulationen von 83 Häusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, entscheiden die Bundesländer. Bislang wenden nur Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an.

Den Katalog finden Sie online unter:
www.g-drg.de/aktuelles/investitionsbewertungsrelationen-2023

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