Berlin/Bonn (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn zum Nationalen Gesundheitsportal Berufung ein. Das Gericht befand, dass das Betreiben von gesund.bund.de durch das Ministerium den Umfang zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit überschreitet. Inzwischen hat das BMG die „Was hab‘ ich?“-gGmbH mit der Portal-Betreuung beauftragt.

Das Dresdner Sozialunternehmen „Was hab‘ ich?“ hat im Rahmen einer Ausschreibung des Ministeriums den Zuschlag für den Betrieb der Internetseiten bekommen. Die Ausschreibung des EU-Vergabeverfahrens habe in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Rechtsstreit gestanden, teilt das BMG auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit mit. Mit der Vergabe und dem daraus folgenden Auftrag an „Was hab‘ ich?“ werde die inhaltliche Betreuung und Weiterentwicklung des Nationalen Gesundheitsportals sichergestellt. „Was hab‘ ich?“ entwickelt nach eigenen Angaben seit mehr als zwölf Jahren Lösungen für verständliche Gesundheitsinformationen und wurde dafür mehrfach ausgezeichnet.

Gesund.bund.de war ins Leben gerufen worden, um mit einem breitem Informationsangebot die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu verbessern. Dafür hatte das Ministerium im Herbst 2022 eine eigene Redaktion eingerichtet. Das Portal bietet Informationen aus den Themenbereichen Krankheiten, Gesund leben, Pflege, Gesundheit Digital und zu weiteren Servicethemen wie beispielsweise Patientenrechte. Laut dem Urteil, welches das Landgericht Bonn Ende Juni fällte, benötigt der Staat ein solches Portal nicht, um seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung nachzukommen. Das Portal gehe vielmehr zu Lasten privater Anbieter, die ähnliche Angebote im Netz betreiben. Geklagt hatte der Wort & Bild Verlag, der das Gesundheitsportal als Konkurrenz zu seinen eigenen Angeboten sieht.

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