Berlin (pag) – Die Zahl der Behandlungsfehler in Deutschland bewegt sich weiterhin auf einem kritischen Niveau. Zu diesem Schluss kommt der Medizinische Dienst (MD) Bund in seiner aktuellen Jahresstatistik, die er in einer Pressekonferenz vorstellt. Von den rund 13.000 erstellten Gutachten zu Verdachtsmomenten in 2022 ist demnach in jedem vierten Fall ein Fehler mit Schaden bestätigt worden, in jedem fünften Fall war der Fehler Ursache für den Schaden.

Eine werdende Mutter bekommt ein Blutdruckmedikament, das man in der Schwangerschaft nicht geben darf. Als das Kind zur Welt kommt, ist es dauerhaft pflegebedürftig. Diesen Fall schildert Dr. Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des MD Bayern. Dauerhafte Schäden seien 2022 bei über einem Drittel (35 Prozent) der begutachteten Fälle aufgetreten. 84-Mal habe ein Fehler zum Tod des Patienten geführt.
Negativer Spitzenreiter in der MD-Statistik sind Orthopädie und Unfallchirurgie (3960 Gutachten), es folgen Innere Medizin und Allgemeine Medizin (1599), Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1143), Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.133), Zahnmedizin (1.006) und Pflege (834).

Der MD ging nach eigenen Angaben Vorwürfen zu über 1.000 unterschiedlichen Diagnosen nach. Sie reichen von Hüft- und Kniegelenkverschleiß über Knochenbrüche, Grauem Star bis hin zu Gallensteinen und Zahnerkrankungen. Ambulant seien 4.200 Verdachtsfälle aufgetreten, stationär rund 8.800.
Mit 13.000 Fällen in 2022 bewege man sich auf dem gleichen Niveau wie 2021, hält MD-Bund-Vorstandsvorsitzender Dr. Stefan Gronemeyer fest. Er betont allerdings, dass die Dunkelziffer viel höher sei. „Experten gehen davon aus, dass etwa ein Prozent der Krankenhausfälle von Behandlungsfehlern betroffen ist.“ Besonders zu schaffen machen ihm die sogenannten Never Events wie vergessenes OP-Besteck im Körper des Patienten oder schwerwiegende Medikationsfehler. Er sieht den Gesetzgeber in der Pflicht: „Die angekündigte Novellierung des Patientenrechtegesetz bietet die Chance, die Meldepflicht für Never Events einzuführen.“

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