Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat die Erhöhung der Mindestmengen für untergewichtige Frühchen pro Klinik gegen massive öffentliche Kritik verteidigt. Diese Maßnahme zur Qualitätssicherung senke das Sterberisiko von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm, erklärt der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken. Die Regelung tritt fristgerecht zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Festlegen von Mindestmengen sei ein grundlegendes und unverzichtbares Element der Qualitätssicherung, mit dem Sterbe- und Komplikationsraten bei besonders komplexen Interventionen gesenkt werden konnten, betont Hecken. Bei einer Erhöhung der jährlichen Fallzahl in einer Spezialklinik um nur zehn Neugeborene unter 1.250 Gramm Geburtsgewicht sinke die Wahrscheinlichkeit, im Krankenhaus zu versterben, bereits um etwa fünf Prozent. Der G-BA entkräftet zudem die Befürchtung, dass durch Schließung von Frühchen-Stationen die flächendeckende Versorgung in Deutschland aufgeben wird. Die Wegezeiten erhöhe sich nur moderat – von 24 auf 25 Minuten bei einer durchschnittlichen Wegstrecke von 24 Kilometer, sagt das unparteiische G-BA-Mitglied Karin Maag, zuständig für den Bereich Qualitätssicherung: „Der Beschluss aus dem Jahr 2020, die Mindestmenge bei der hochkomplexen Versorgung von untergewichtigen Frühchen schrittweise von 14 über 20 auf 25 pro Klinikstandort hochzusetzen, ist maßvoll.“

Bei Frühgeburten kommt es oft zu schwerwiegenden Komplikationen, weil viele Organfunktionen noch nicht ausgebildet sind. Diese Säuglinge benötigen eine hochkomplexe und routinierte Versorgung. Wie viele Kliniken 2024 noch die Frühchen-Versorgung anbieten dürfen, steht voraussichtlich im Herbst nach Vorliegen aller Prognosen fest. Alle anderen Kliniken sollen dann nur noch im Notfall behandeln – es sei denn, das zuständige Bundesland beschließt mit Einverständnis der Krankenkassen eine Aussetzung des G-BA-Beschlusses.

Die Liste der Krankenhäuser, die derzeitig die Mindestmengenhöhe von 20 pro Jahr erreichen, ist beim AOK-Bundesverband online einsehbar unter:
https://www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/engagement/mindestmengen/mindestmengen-transparenzliste_2023.pdf

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