Berlin (pag) – Für das Krankenhaustransparenzgesetz liegt ein erster Entwurf vor. Ziel von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) ist es, die Qualitätsdaten deutscher Kliniken online verständlich und unabhängig darzustellen. Die Autoren des Entwurfs begründen das mit der „staatlichen Schutzpflicht“ gegenüber den Bürgern.

Auf dem vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) betriebenen Portal sollen sich allgemeinverständliche Informationen zu den Klinikstandorten, insbesondere zum jeweiligen Leistungsangebot (durch Leistungsgruppen), zur personellen Ausstattung, zu Fallzahlen und zu Qualitätsdaten finden. Das Portal soll im April 2024 online gehen.
Ausgehend von den Leistungsgruppen werde jeder Krankenhausstandort einem bundeseinheitlichen Level zugeordnet, heißt es in dem Entwurf. Level1i steht für sektorenübergreifende Versorger, 1n für Grundversorger mit Notfallversorgung, 2 für Regel- und Schwerpunktversorger und 3 für Maximalversorger. Fachkliniken werden unter Level F geführt.

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Die stationären Einrichtungen müssen laut geplantem Gesetz für das Verzeichnis notwendige Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liefern. Das InEK sende diese Informationen nach Plausibilisierung an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), das diese mit den Qualitätssicherungsdaten zusammenführe. Einer vom BMG noch zu bestimmenden Stelle würden standort-, fachabteilungs- und leistungsgruppenbezogene Auswertungen zu diesen Daten zur Veröffentlichung im Transparenzverzeichnis übermittelt.
Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und für die Krankenhausvergütung habe das Gesetz nicht. Das glaubt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht und spricht von einer „Zentralisierung durch die Hintertür“. Ziel des Gesundheitsministers sei es, den Patienten zu signalisieren, „dass die Versorgung in Krankenhäusern höherer Level besser sei“, meint DKG-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß. Voll des Lobes ist AOK-Bundesverbandsvorsitzende Dr. Carola Reimann. Sie wünscht sich aber, dass im Portal zusätzlich „qualitativ hochwertige Zertifikate“ erwähnt werden.

Den Gesetzentwurf finden Sie online unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/krankenhaustransparenzgesetz.html

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