Berlin (pag) – Studierende, die eine Pflegeausbildung an einer Hochschule beginnen, sollen künftig eine angemessene Vergütung bekommen. Dazu schließen sie in einem dualen Studium mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Arbeitsvertrag. Das geht aus dem Kabinettsentwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes hervor, für das die Bundesregierung grünes Licht gegeben hat.

Ziel ist es, die Attraktivität der Pflegeausbildung an Hochschulen zu erhöhen. Denn derzeit sei die Akademikerquote sehr gering, schreibt die Bundesregierung. Langfristig soll der Anteil auf zehn Prozent erhöht werden. „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden“, begründet die Regierung das geplante Gesetz. „Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“
Die Ausbildungsbetriebe der Pflegestudierenden erhalten dafür eine Finanzierung aus dem Ausgleichsfonds. Das Gehalt soll dem der beruflichen Ausbildung entsprechen.
Ferner will die Bundesregierung mit dem Gesetz das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlichen und vereinfachen. Vorgesehen ist ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. „Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen“, erklärt die Bundesregierung.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier:
dserver.bundestag.de/btd/20/081/2008105.pdf

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