Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt in einem Verordnungsentwurf eine erste Liste mit Leistungen auf, die einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) unterliegen sollen. Dieser „Startkatalog“ umfasst knapp über 200 Prozeduren aus den Bereichen bestimmte Hernieneingriffe, Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke sowie Exzision eines Sinus pilonidalis.

Für diese Leistungen sind zunächst zwölf Hybrid-DRGs ausgewiesen. Sie seien berechnungsfähig, „sofern sie nach Anwendung des aktuell gültigen aG-DRG-Groupierungsalgorithmus im Ergebnis zur Abrechnung der erbrachten Leistung ausgewiesen“ werden, heißt es im Entwurf. Trifft das zu, „ist eine anderweitige Abrechnung der Leistung ausgeschlossen“. Es gibt aber Ausnahmen: Die Prozeduren können auch nach EBM abgerechnet werden. Finanziell lukrativ dürfte das nicht sein, denn eine Hybrid-DRG soll zwischen dem EBM und herkömmlicher DRG liegen. Außerdem können Krankenhäuser in gewissen Fällen Zusatzentgelte berechnen, zum Beispiel bei Dialysebehandlungen oder bei der Versorgung von Hämophilie-Patienten.
„Mit der Hybrid-DRG sind alle Leistungen und Aufwände im Zusammenhang mit der Behandlung des Versicherten […] abgegolten, insbesondere ärztliche Leistungen, Sachkosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung für eine Übernachtung“, schreiben die Autoren. Das Pflegebudget bleibe unberührt.
Die Hybrid-DRG darf nur von einem Leistungserbringer abgerechnet werden.
Die Preise pro Hybrid-DRGs rangieren von rund 900 bis knapp über 2.000 Euro.
Für die Zuordnung der genannten Leistungen zu den Hybrid-DRGs muss das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) laut Entwurf zu zertifizierende Datenverarbeitungslösungen einsetzen. Diese sollen gewährleisten, dass gleiche Leistungen gleich zugeordnet würden.
Die Grundlage einer erweiterten Leistungsauswahl ist ebenfalls Teil des Entwurfs. Gelistet werden rund 50 DRGs, darunter auch komplexe Eingriffe am Schultergelenk, invasive kardiologische Diagnostik oder kleine Eingriffe an Nase, Ohr, Mund oder Hals.

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