Berlin/Frankfurt-Main (pag) – Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien in den Bundesländern empfehlen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Frankfurt (11. bis 13. Oktober) ein Vorschaltgesetz zur Krankenhaussicherung. Unterdessen kündigt Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) Zugeständnisse beim Krankenhaustransparenzgesetz an. Und zur Krankenhausreform ist ein weiterer Arbeitsentwurf im Umlauf.

Ein fünf Milliarden Euro schweres „Nothilfeprogramm“ für „existenzbedrohte Krankenhäuser“ soll die Bundesregierung auflegen, heißt es im Beschlussvorschlag zur MPK. Das ist laut Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auch dringend notwendig. Denn „das erwartete Gesamtdefizit der Krankenhäuser wird bis Ende 2023 auf rund 10 Milliarden Euro angewachsen sein. Im kommenden Jahr kommen zusätzliche Mehrkosten mit den wichtigen Tarifsteigerungen auf die Kliniken zu“, meint DKG-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß.

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Beim geplanten Krankenhaustransparenzgesetz kündigt Lauterbach per Brief an die Landesgesundheitsminister Änderungen an: Das Qualitätsportal soll erst im Mai 2024 online gehen und nicht bereits im Januar. Die geplante Differenzierung des Leistungsumfangs nach Leistungsgruppen werde außerdem erst ab Oktober 2024 erfolgen. Zur Verbesserung der Liquidität will Lauterbach die Refinanzierung der Tarifsteigerungen frühzeitig sicherstellen, den Pflegeentgeltwert von 230 auf 250 Euro erhöhen und für einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten sorgen.
Der aktuelle Arbeitsentwurf zum Krankenhausreformgesetz konkretisiert die Einführung der Vorhaltebudgets von 60 Prozent für bestimmte Leistungsgruppen. Für die Ausgliederung ist das InEK zuständig. Diese Pauschalen sollen 2025 und 2026 zunächst budgetneutral eingeführt werden. In den beiden folgenden Jahren schließt sich eine Konvergenzphase an. „Das Gesamtvorhaltebudget […] kommt ab dem Jahr 2029 ohne Einschränkungen zur Anwendung“, heißt es im Entwurf. Die bundesweit gültigen Leistungsgruppen sollen bereits im Transparenzgesetz festgelegt werden.
Der Arbeitsentwurf ist nach Informationen der Presseagentur Gesundheit offiziell nicht an die Länder gegangen.

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