Berlin (pag) – Die Krankenhaus-Regierungskommission hat ihre siebte Stellungnahme vorgelegt. Darin veröffentlicht sie Empfehlungen, wie Bürokratie abgebaut und Qualität durch neue – und die Weiterentwicklung bestehender –Instrumente der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements gefördert werden soll.

„Dass bessere Qualität nicht notwendigerweise mehr Bürokratie bedeuten muss, ist ein wichtiger Ansatz, den wir im Regierungshandeln verfolgen werden“, sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.
Die Kommission empfiehlt, alle bisherigen Instrumente der Qualitätssicherung zu überprüfen. Oberstes Gebot sollte weniger Bürokratie und mehr Praxistauglichkeit sein. Wo immer möglich, seien vorhandene Daten zum Beispiel aus Abrechnungs- oder Sozialdaten zu nutzen. Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Sektor müsse angeglichen werden.
Neben diesen allgemeinen Ratschlägen plädieren die Expertinnen und Experten dafür, „stabil unauffällige Einrichtungen“ erst nach drei Jahren wieder zu überprüfen. Gesundheitseinrichtungen mit Indikationsboards sollen dafür mit einer qualitätsabhängigen Vergütung belohnt werden. Auch für das „Shared Decision Making“ wird eine qualitätsabhängige Vergütung vorschlagen. Die Kommission will zudem, dass bei der Qualitätsbewertung auch Daten aus Patientenbefragungen zu Outcomes (PROMs) und Prozessen (PREMs) für alle Krankenhäuser verbindlich sind und Bestandteil der qualitätsabhängigen Vergütung werden.
In der Stellungnahme wird angeregt, einrichtungsinterne Qualitätsmanagements zu einem klaren Anforderungskatalog weiterzuentwickeln. Bei erfolgreicher (freiwilliger) Auditierung könnten die Häuser ihr Vorhaltebudget um bis zu zwei Prozent aufstocken. Empfohlen wird ein Zertifikat für Kliniken, die eng mit Gesundheitseinrichtungen aus der Region zusammenarbeiten. Auch damit könnte die Aufstockung des Vorhaltebudgets um bis zu zwei Prozent verbunden werden.
Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft stellen die Vorschläge „eine gute Grundlage für eine echte Weiterentwicklung und Verbesserung der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements“ dar.

Die Stellungnahme finden Sie online unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_7_Qualitaetssicherung_QM_kRM_Transparenz_und_Entbuerokratisierung.pdf

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