Berlin (pag) – Um intensivmedizinische Expertise möglichst fachübergreifend zu nutzen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine sogenannten Zentrums-Regelungen ergänzt. Er weist einen neuen Typ aus: Zentren für Intensivmedizin.

Krankenhäuser, die künftig als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren neben der Patientenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür finanzielle Zuschläge erhalten. Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, weist darauf hin, dass bisher der intensivmedizinische Anteil in anderen Zentren in der Regel nur die Expertise des jeweiligen Fachgebiets abdecke und damit begrenzt bleibe. „Der neue Zentrumstyp für Intensivmedizin ist hingegen durch einen interprofessionellen Versorgungsansatz breiter aufgestellt.“
Zentren für Intensivmedizin können besondere Aufgaben übernehmen und dafür von den Krankenkassen eine Vergütung zusätzlich zu den Fallpauschalen erhalten. Hierzu gehört unter anderem die Beratung anderer Krankenhäuser via telemedizinischer Fallkonferenzen und Visiten. Der G-BA nennt außerdem Fort- und Weiterbildungsangebote für vernetzte Krankenhäuser sowie eine Mentorenfunktion für andere Kliniken mit eigener Intensivmedizin in Form von regelmäßigen fallunabhängigen Qualitätszirkeln.

© iStockphoto.com, Hilch
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Damit Krankenhäuser als Zentren für Intensivmedizin gelten können, müssen sie besondere Voraussetzungen erfüllen. Das umfasst beispielsweise eine 24-stündige Aufnahmebereitschaft für Akutfälle, Personal mit intensivmedizinischem und -pflegerischem Wissen, das Vorhalten von bestimmten Strukturen wie High-Care-Betten, die Verfügbarkeit von bestimmten bildgebenden Verfahren (CT/MRT), aber auch palliativmedizinische Kompetenzen. Der G-BA listet außerdem psychologische Betreuungsmöglichkeiten für Patienten, Angehörige und das Zentrumsteam auf. Von den Zentren wird zudem erwartet, dass telemedizinische Visiten – Audio- und Videoübertragungen in Echtzeit – täglich durchführbar sind. Ferner sollen die Zentren über besondere Maßnahmen zur Qualitätssicherung verfügen.
In Deutschland werden pro Jahr circa zwei Millionen Menschen intensivmedizinisch versorgt.

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