Berlin (pag) – Same procedure as every year: GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft können sich nicht auf Pflegepersonaluntergrenzen einigen. Deswegen muss das Bundesgesundheitsministerium wieder eine Rechtsverordnung erlassen. Für diese liegt nun ein Referentenentwurf vor. Er sieht die Einführung von Untergrenzen in der Neurochirurgie vor.

Demnach müssen ab dem 1. Januar 2024 in neurochirurgischen Stationen während der Tagschicht auf neun Patienten eine Pflegekraft kommen, in der Nacht ist das Verhältnis 18 zu 1. Auch die Höchstanteile von Pflegehilfskräften werden mit der neuen Verordnung geregelt. In der Tagschicht dürfen dort maximal zehn Prozent der Pflegebelegschaft nicht-examiniert sein, in der Nachtschicht nur fünf Prozent.
Tritt die Verordnung in Kraft, gelten Pflegepersonaluntergrenzen in 18 Abteilungen.

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