Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Richtlinie zu Long COVID beschlossen. Darin wird eine „berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung“ für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID definiert. Das Ziel: eine schnellere und bedarfsgerechte Behandlung. Der Beschluss umfasst neben Long-COVID-Patienten auch Personen mit Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen.

In der Richtlinie beschreibt der Ausschuss Versorgungspfade. Diese könnten bei den noch ungenügend erforschten Krankheitsbildern weitgehend sicherstellen, dass ein Erkrankungsverdacht sorgfältig und strukturiert abgeklärt wird. Zudem tragen sie dazu bei, dass nach der Diagnose die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Symptome zu lindern und den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, informiert der G-BA.
Der Zugang zur strukturierten Versorgung erfolge in der Regel über die Hausärztin oder den Hausarzt, so Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des beschlussvorbereitenden Unterausschusses. Diese holten sich im Bedarfsfall zusätzliche fachärztliche Unterstützung bei Diagnostik, Behandlung und Betreuung. „Wir haben zudem Anforderungen an eine standardisierte Diagnostik, die Behandlungskoordination sowie die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer beschrieben“, unterstreicht Maag. In besonders schweren Fällen und bei komplexem Versorgungsbedarf stehe die spezialisierte Versorgung in Hochschulambulanzen und anderen spezialisierten Einrichtungen zur Verfügung.

Die Richtlinie finden Sie online unter:
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6374/2023-12-21_LongCOV-RL_Erstfassung.pdf

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