Berlin (pag) – Die Krankenhauslandschaft muss dringend reformiert werden. Darüber herrscht Konsens zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Doch nach einem Gespräch zwischen Bürgermeistern und Landräten sowie ihren Vertretungen mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) wird Dissens deutlich.

 Natürlich freuen sich auch die Landkreise und Kommunen über den geplanten Transformationsfonds, der Krankenhäuser fit für die Reform machen soll. Lauterbach stellt einen „zweistelligen Milliardenbetrag“ in Aussicht. Gespeist werden soll dieser Topf durch Gelder der Krankenkassen und Steuereinnahmen der Länder, lässt er wissen. Näheres sei im ministeriumseigenen Referentenentwurf formuliert, der aber noch nicht an die Länder geschickt worden sei. Frühestens ab 2025, wenn die Reform in Kraft tritt, könnten die Gelder fließen. Dann könnte es schon zu spät sein, befürchtet Dr. Uwe Brandl, Präsident des Städte- und Gemeindebunds, der nach dem Treffen mit Lauterbach und Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages, vor die Presse tritt.
Brandl glaubt nicht, dass das Krankenhaustransparenzgesetz, das in den Vermittlungsausschuss muss, bis zu acht Milliarden Euro für die Krankenhäuser freisetzt, wie Lauterbach meint. Brandl vertraut auf die Rechnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die von maximal 2,4 Milliarden Euro ausgeht. „Die Gelder werden nicht ausreichen“, sagt dann auch Sager. Er und Brandl fordern zügig „frisches Geld“.
Die Botschaft, dass mit einer Reform auch Standorte „auf der Strecke“ bleiben, sei bei den Kommunen und Landkreisen angekommen, meint Brandl. Hauptaugenmerk müsse dabei auf dem Wohl der Patienten und des Personals liegen. Aufgabe der Politik sei es, die Bevölkerung bei diesem Prozess mitzunehmen. „Kein Landrat in Deutschland möchte sein Krankenhaus schließen, aber wahr ist, dass einige Krankenhäuser in Schwierigkeiten geraten sind“, hält Sager fest. Wenn der Wirtschaftsprüfer feststellen würde, dass es keine Fortführungsperspektive gebe, bleibe nur noch der Weg zum Insolvenzrichter.

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