Nürnberg. Nach über sechsjährigen Beratungen hat der Deutsche Ärztetag 2018 wesentliche Teile der Musterweiterbildungsverordnung (MWBO) für Fachärztinnen und -ärzte beschlossen, die wiederum Vorlage für die Weiterbildungsordnungen der Bundesländer war. Auch die Fachweiterbildungen sind darin geregelt.

Auf Grundlage dessen haben die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) sowie der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) nun gemeinsame Empfehlungen abgegeben, welche Voraussetzungen Kliniken erfüllen müssen, um die „Zusatzweiterbildung Intensivmedizin“ überhaupt anbieten zu können.

Ziel der beiden Verbände ist es dabei, die unterschiedlichen klinischen Rahmenbedingungen in der Intensivmedizin abzubilden, die von der rein postoperativen Versorgung bis hin zu komplexen Behandlungsformen mit multiplen Organtransplantationen reichen. Die Empfehlungen sollen vor diesem Hintergrund dafür sorgen, dass die Qualität der Zusatzausbildung deutschlandweit einheitlich sichergestellt wird.  

Grundsätzlich steht die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin verschiedenen Fachrichtungen offen. Neben Fachärztinnen und -ärzten der Anästhesiologie können auch Kolleginnen und Kollegen der Chirurgie, der Inneren Medizin, der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Neurochirurgie und der Neurologie die Weiterbildung absolvieren. Die Empfehlungen von DGAI und BDA beziehen sich in diesem Zusammenhang daher auf die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin im Fachgebiet Anästhesiologie.

Kriterienkatalog für Kliniken entwickelt

Dabei haben DGAI und BDA einen Katalog von Kriterien zusammengestellt, die Kliniken erfüllen sollten, um die Weiterbildungsbefugnis zu erlangen. Dieser enthält neben Strukturvorgaben und technischen Voraussetzungen grundlegende Prozesse, Behandlungsanweisungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Grundvoraussetzung für die Befugnis ist aber, dass die jeweilige Klinik überhaupt eine Intensivstation mit mindestens acht operativen bzw. zwölf gemischt operativen/konservativen Betten unter anästhesiologischer Leitung aufweist und dass die Station durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Anästhesiologie mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin geleitet wird.

Die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin ist für Ärztinnen und Ärzte nach Abschluss der Facharztweiterbildung möglich und dauert mindestens 18 Monate. Dabei können sechs Monate angerechnet werden, wenn während der Weiterbildung bereits zwölf Monate Intensivmedizin absolviert worden sind. Diese Besonderheit gilt vor allem für Anästhesiologinnen und Anästhesiologen, die während ihrer Weiterbildung bereits zwölf Monate in der Intensivmedizin tätig gewesen sind. Bislang entschieden darüber die jeweiligen Landesärztekammern. DGAI und BDA verweisen auch hier auf ihre Empfehlungen, um die Weiterbildungsqualität sicherzustellen.

Lesen Sie hier den wissenschaftlichen Beitrag mit detaillierten Erläuterungen zur Weiterbildungsdauer und zu Voraussetzungen für die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis: pdf AI 09 2023 Verbaende BDA DGAI Hahnenkamp Dinkel Brenner (2.01 MB)