Bundesregierung: Invasive Maßnahmen für Notfallsanitäter
Berlin (pag) – Die Bundesregierung will das Notfallsanitätergesetz ändern. Angehörige dieser Berufsgruppe sollen künftig bis zum Beginn einer (not-)ärztlichen Versorgung heilkundlich tätig werden dürfen. Dazu zählen auch invasive Maßnahmen. Dafür hat das Kabinett nun das „Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reformgesetz) beschlossen.