Berlin (pag) – Am 9. Januar kündigt Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach an, dass sein Ressort die seit 1982 geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angehen wolle. Passiert ist seitdem nichts. Im Bundestag drängt die CDU/CSU-Fraktion nun per Antrag auf eine Novellierung von GOÄ und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Dazu nehmen Sachverständige am Ende April in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss Stellung.

Gesundheitsökonom Prof. Jürgen Wasem geißelt die Verschleppung der GOÄ- Reform: „Das ist Staatsversagen.“ Zum einen werde in der noch gültigen Gebührenordnung der medizinische Fortschritt nicht berücksichtigt, sodass sich Behandler mit Analog-Ziffern helfen müssen. Auch seien die Preise nicht zeitgemäß, die sprechende Medizin werde im Vergleich zur Apparatemedizin nicht angemessen berücksichtigt. Generell schlägt der Sachverständige eine verlässliche und kontinuierliche Anpassung der GOÄ vor.

Wasem sitzt im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses neben Prof. Ferdinand Gerlach, Wissenschaftler, Mediziner und ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrats Gesundheit & Pflege. Ein bisschen spielen die beiden sich gegenseitig die Bälle zu, vertreten aber durchaus unterschiedliche Positionen. Aber auch Gerlach ist der Ansicht: „Die GOÄ im jetzigen Zustand ist komplett veraltet. Sie muss reformiert werden.“ Er kann sich zwar keine Vereinheitlichung, wohl aber eine „partielle Harmonisierung“ zwischen GOÄ und EBM vorstellen. Als Mitglied der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem hat er dem Bundesgesundheitsministerium dazu 2019 ein Gutachten vorgelegt. Das nahm der damalige Hausherr Jens Spahn (CDU) zur Kenntnis und ließ es dann in der Schublade verschwinden. Ob der Unionsantrag das Verfahren im BMG beschleunigen wird, darf bezweifelt werden.

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