Nürnberg/Mainz – Der 128. Deutsche Ärztetag hat jeweils mit großer Mehrheit zwei Beschlüsse gefasst, die die Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) zum KHVVG bestätigen. Die gefassten Beschlüsse zielen darauf ab, die Bürokratie im Rahmen der gesundheitspolitischen Reformen abzubauen und die ärztliche Expertise im geplanten Leistungsgruppenausschuss des Bundesgesundheitsministeriums zu stärken.

Im traditionell vom BDA organisierten Treffen der anästhesiologischen Delegierten am Vorabend des Ärztetages waren die entsprechenden Anträge formuliert worden.

Der erste Antrag unter dem Titel „Bürokratieabbau statt Aufbau im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes“ wurde federführend von Prof. Dr. Jörg Weimann, Abgeordneter der Landesärztekammer Berlin und Vorsitzender des BDA-Landesverbandes Berlin, und durch anästhesiologische Delegierte verschiedener Landesärztekammern eingebracht. Darin wird das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, im geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) konsequent Möglichkeiten zum Bürokratieabbau zu nutzen. Hierzu sollen insbesondere die neu einzuführenden Strukturkriterien der Leistungsgruppen mit den OPS-Strukturmerkmalen abgeglichen werden, um dringend Redundanzen bei der Überprüfung durch Medizinische Dienste zu vermeiden. In der Begründung wird explizit auf die MD-Prüfungen im Bereich Intensivmedizin Bezug genommen.

Ärztliche Perspektive einbringen

Der zweite Antrag, ebenfalls von Prof. Dr. Jörg Weimann gemeinsam mit anästhesiologischen Delegierten eingebracht, steht unter der Überschrift „Weiterentwicklung von Leistungsgruppen nur unter echter Beteiligung der Ärzteschaft – wirkliche Parität herstellen“. Darin wird das Gesundheitsministerium aufgefordert, den avisierten Leistungsgruppenausschuss im Rahmen des KHVVG unter echter Parität der beteiligten Institutionen zu besetzen.

Im bisherigen Entwurf zum KHVVG ist vorgesehen, dass vom Bundesgesundheitsministerium ein Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppensystematik eingerichtet wird, der zur Hälfte aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), und den Berufsorganisationen der Pflegeberufe besetzt sein soll. Nur eine echte paritätische Besetzung mit jeweils gleicher Anzahl von Vertretern der Beteiligten (und ohne „Übergewicht“ der Krankenkassen) könne jedoch sicherstellen, dass die ärztliche Expertise angemessen vertreten ist und die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen unter Berücksichtigung relevanter ärztlicher Aspekte, zum Beispiel zur ärztlichen Weiterbildung erfolgt, so die Begründung zum Beschluss. Diesem stimmte der 128. Deutsche Ärztetag vollumfänglich zu.

Beide Punkte hatten der BDA sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) bereits in ihrer Stellungnahme zum KHVVG eingebracht.

 „Wir sind erfreut darüber, dass der Deutsche Ärztetag unsere Sichtweise bestätigt und diese Beschlüsse mit großer Mehrheit gefasst hat“, erklärte Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des BDA. „Diese Maßnahmen können entscheidend dazu beitragen, die Reformen nicht ausschließlich an ökonomischen Zielen zu orientieren und die Belastung der Ärzteschaft durch übermäßige Bürokratie zu reduzieren. Die Stärkung der ärztlichen Expertise bei der Entwicklung von Leistungsgruppen ist von grundlegender Bedeutung, um auch die Sicht unseres Fachgebietes in den Reformprozess einzubringen zu können.“