Berlin (pag) – Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Pflegepersonalstärkungsgesetz sorgt für Wirbel: CDU/CSU und SPD wollen die Verjährungsfrist für Rückforderungen der Krankenkassen wegen fehlerhafter Klinikabrechnungen von vier auf zwei Jahre reduzieren, Medienberichten zufolge rückwirkend bis 2017. Die Regierung will das geplante Gesetz am 9. November verabschieden.

Angeblich plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sogar Forderungen aus fehlerhaften Abrechnungen vor Ende 2017 lediglich dann für zulässig erklären, wenn sie vor dem Gesetzesbeschluss geltend gemacht wurden. Die Kassen laufen Sturm und sprechen von einer „Generalamnesie“ und einer drohenden „Prozesslawine“. „Die geplante Änderung würde uns nun dazu zwingen, noch früher als bisher den Klageweg zu beschreiten, um Rückerstattungsansprüche vor Verjährungsverlusten zu sichern“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands. Dies werde zu einem deutlichen Anstieg entsprechender Klageverfahren führen. Er pocht auf den Rechtsanspruch auf Rückzahlung von Beträgen.

Von „Generalamnesie“ könne gar keine Rede sein, findet dagegen Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft. „Hintergrund der vorgesehenen gesetzlichen Begrenzung sind die an vielen Beispielen belegbaren Beliebigkeiten, mit denen die Krankenkassen massenhaft Rechnungskürzungen für längst abgeschlossene Fälle bei den Krankenhäusern einklagen“, führt er aus. Als Beispiel nennt er die „Neuinterpretationen“ zu Fahrtzeiten bei Schlaganfallpatienten, die von fast allen Kassen zum Anlass genommen würden, viele Behandlungen, die allesamt ohne medizinische Beanstandungen erbracht worden seien, bis zu vier Jahren rückwirkend mit Kürzungen zu belegen.

Die Gewerkschaft ver.di kritisiert die Pläne: „Der vom Gesundheitsminister geplante Eingriff in die Finanzen der Krankenkassen geht zu Lasten der Versicherten", sagt Gabriele Gröschl-Bahr, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.

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