Berlin (pag) – Mit Gemeinsamen Notfallleitstellen (GNL), Integrierten Notfallzentren (INZ) und einem Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Notfallversorgung reformieren. Einen Arbeitsentwurf des dazu geplanten Gesetzes hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an die Bundesländer geschickt.

„Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind zu oft zu überlaufen“, hält Spahn fest. Diesen Zustand will das BMG ändern. Künftig sollen Hilfesuchende die GNL anrufen, die unter der klassischen Notrufnummer 112 und der Nummer der Terminservicestellen 116117 erreichbar sind. Diese nehmen nach Vorstellungen des BMG am Telefon die Ersteinschätzung vor und vermitteln die Hilfesuchenden in die passende Versorgungsstruktur. Zuständig für die GLN sind die Länder und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Direkt am Krankenhaus hilft den Patienten das INZ. Dort kann auch nach der qualifizierten Ersteinschätzung die Erstversorgung vorgenommen werden. Die Ausgestaltung dieser Zentren übernehmen die Länder. Sie legen auch fest, wie viele es geben soll. Die Krankenhäuser und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen die INZ gemeinsam leiten. Es gilt das Ein-Tresen-Prinzip.

„Wir machen den Rettungsdienst zu einem eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung“, kündigt Spahn ferner an. Das bedeute wahrscheinlich eine Grundgesetzänderung. Die Versorgung am Notfallort und die Rettungsfahrt würden als voneinander unabhängige Leistungen behandelt. Organisation und Durchführung bleiben laut Entwurf Ländersache.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält die Zusammenarbeit der Kliniken mit den KVen in den INZ für bedenklich. „Die Krankenhäuser können diese Zentren alleine betreiben“, meint DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, warnt unterdessen vor der Bildung eines dritten Sektors. „Vielmehr gilt es, vorhandene und bewährte Strukturen zu bündeln“, sagt er.

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