Berlin (pag) – Jens Spahn nennt es die „Lange Nacht der Gesundheit im Deutschen Bundestag“. Drei Gesetze aus dem Ressort des Bundesgesundheitsministeriums hat das Parlament beschlossen: das Hebammenreformgesetz, die Reform der Psychotherapeutenausbildung sowie das Implantateregister-Errichtungsgesetz. Debattiert wurde außerdem über das MDK-Reformgesetz und das Digitale-Versorgung-Gesetz.

 

Digitalisierung ist das Lieblingsthema von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Vor der ersten Lesung des Digitale-Versorgung-Gesetzes im Bundestag sagt er: „Apps auf Rezept, das ist weltweit einmalig.“ Das Gesetz weitet außerdem die digitale Kommunikation zwischen Leistungserbringern aus, für Krankenhäuser und Apotheken setzt es Fristen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Sicherheitsfragen der elektronischen Patientenakte sollen in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Auf der Reformagenda des Ministers steht auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Dieser soll organisatorisch von den Kassen abgekoppelt werden. Das sieht das MDK-Reformgesetz, das der Bundestag in erster Lesung behandelt hat, vor.

Stichwort Implantationen: Sicherheit und Qualität für gesetzlich und privat Versicherte sollen künftig durch ein Register verbessert werden. „Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden“, sagt Spahn. Die Registerstelle für die zentrale Datensammlung wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) errichtet.

Das Hebammenreformgesetz legt fest, dass Hebammen künftig in einem dualen Studium ausgebildet werden. Und wer Psychotherapeutin oder Psychotherapeut werden möchte, dem wird künftig an den Universitäten ein Direktstudium zur Verfügung stehen. Denn in Zukunft wird die Approbation zum Psychotherapeuten im Anschluss an ein fünfjähriges Universitätsstudium erteilt.

 

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