Berlin (pag) – Die Bundesregierung will medizinisches Personal in Notdiensten und Notaufnahmen gesetzlich genauso schützen wie Vollstreckungsbeamte. Das sieht das geplante „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vor, das jetzt grünes Licht vom Bundeskabinett bekommen hat.

Künftig sollen die Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB) 113 bis 115 auch für medizinisches Personal in Notdiensten und Notaufnahmen gelten. Wer Vertreter dieser Berufe bei der Ausübung ihres Jobs tätlich angreift, dem droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die Regierung will die Menschen genauso vor Gewalt schützen wie „Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes“, heißt es im Kabinettsentwurf. Und weiter: „Sie werden daher in den Schutzbereich des §115 Absatz3 StGB, der die Gleichstellung dieses Personenkreises mit Vollstreckungsbeamten regelt, aufgenommen. Denn der tatsächliche Einsatzbereich und die Gefährdungslage des medizinischen Personals in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen sind mit denen des bisher von dieser Vorschrift geschützten Personenkreises vergleichbar.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Pläne der Bundesregierung. Mit der gesetzlichen Änderung werde einer Situation Rechnung getragen, die für viele Mitarbeiter immer problematischer werde und für die Kliniken belastend sei. „Knapp 60 Prozent der Kliniken gaben an, dass die Anzahl der Übergriffe von Patienten, Angehörigen, Begleitern oder Besuchern in den letzten fünf Jahren gestiegen ist“, beruft sich DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum auf das Krankenhausbarometer des Deutschen Krankenhausinstitutes aus dem vergangenen Jahr. „Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.“

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