Berlin (pag) – Das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wird im Bundestag mit der Mehrheit der GroKo beschlossen. Der Bundesrat stimmt ebenfalls zu.

© Dt. Bundestag, Achim Melde
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Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) umreißt die Inhalte: „Wir müssen weiter achtsam sein, Infektionsketten früh erkennen und wirksam unterbrechen. Darum stärken wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst, ermöglichen mehr Corona-Tests in Pflegeheimen und erweitern die Meldepflichten.“ Das heißt, auch negative Testergebnisse sollen registriert werden. Auf den letzten Metern findet ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD seinen Weg ins Gesetz, mit dem die Krankenkassen, die ursprünglich für die Tests aufkommen sollten, finanziell entlastet werden sollen. Aufwendungen für Testungen von symptomfreien Personen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt, heißt es nun. Zudem würden die beiden Bundesministerien für Gesundheit und für Finanzen in der zweiten Jahreshälfte festlegen, „in welchem Umfang die gesetzliche Krankenversicherung zusätzliche Zuschüsse des Bundes“ erhalten solle. Entstehen Krankenhäusern Kosten durch Coronatests, werden diese mit einem Zusatzentgelt finanziert.

Die Höhe der Pauschale pro freigehaltenes Bett (bisher 560 Euro) kann nach Bettengrößenklassen oder anderen krankenhausbezogenen Kriterien differenziert werden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird mit rund 50 Millionen Euro für die digitale Aufrüstung der 375 Gesundheitsämter unterstützt.

Die Opposition kritisiert die weitreichenden Befugnisse, die dem Bundesgesundheitsministerium und Spahn über Verordnungsermächtigungen eingeräumt werden. Bereits in der ersten Lesung des Gesetzes fordert FDP-Politiker Prof. Andrew Ullmann: „Kommen Sie zurück zu einem ordnungsgemäßen parlamentarischen Verfahren!“ Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) warnt: „Die pandemische Krise darf nicht zu einer Demokratiekrise werden.“

Nach der Verabschiedung des Gesetzes spricht sich Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Medienberichten zufolge für wöchentliche Testungen von Mitarbeitern in Kliniken aus.

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