Berlin (pag) – In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht wirft der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, der Bundesregierung Versäumnisse in der Pandemie-Gesetzgebung vor. Er erneuert zudem seine Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA).

„Wir werden in ein paar Monaten wahrscheinlich viel einander verzeihen müssen“, ahnte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schon im April 2020. Das gilt auch mit Blick auf den Datenschutz. Fehlende Begründungen, unzureichende Güter-Abwägungen und dazu noch viel zu kurze Stellungnahmefristen: So lauten Kelbers Kritikpunkte an der Corona-Gesetzgebung der vergangenen Monate.

Demnach gestand das Gesundheitsministerium seiner Behörde etwa für die Stellungnahme zu den verschiedenen Bevölkerungsschutzgesetzen nur wenige Stunden bis zwei Tage zu. Und auch bei anderen, nicht Corona-bezogenen Gesetzen seien vorgesehene Beteiligungsfristen nicht eingehalten worden. Inhaltlich kritisiert Kelber unter anderem die Art und Weise der Ausweitung von Meldepflichten für Krankheiten, die in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingriffen: „Transparente Begründungen und eine Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen wären nötig gewesen, fehlten jedoch immer wieder.“ Daneben kollidierten die Gesetze an verschiedenen Stellen mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Nicht DSGVO-konform – das trifft laut Kelber auch auf die ePA zu. Der Datenschutzbeauftragte bemängelt vor allem, dass Versicherte ihre Daten im ersten Jahr nur nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ freigeben könnten. Zudem beklagt Kelber eine „Zweiklassengesellschaft bei der ePA“, weil Menschen ohne eigenes Endgerät in Teilen von der Nutzung ausgeschlossen seien.

Etwas positiver fällt dagegen das Fazit zur Corona-Warn-App aus. Mit ihr sei der Regierung „eine grundsätzlich datenschutzfreundliche Umsetzung des dezentralen Contact-Tracing-Ansatzes gelungen“. Auch hier wäre eine frühzeitigere Einbindung des Datenschutzbeauftragten jedoch angezeigt gewesen, heißt es im Bericht mit Blick auf bestimmte Funktionserweiterungen in der App.

 

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