Berlin (pag) – Die zweite Pandemiewelle macht sich auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bemerkbar: Fast 50.000 Beschäftigte zeigen allein im Januar und Februar eine coronabedingte Berufskrankheit an.

Aus einer Sondererhebung der DGUV für die ersten beiden Monate des Jahres 2020 geht hervor, dass die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19 erreichten. Im gesamten vergangenen Jahr waren es rund 30.000 Anzeigen. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden bis Ende Februar 2021 knapp 49.000 Fälle entschieden. Fast 43.000 Berufskrankheiten wurden anerkannt.

Laut einer Mitteilung entfällt das Gros der Fälle auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie auf die Unfallkassen. Grund dafür ist, dass die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit vor allem für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich ist. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind. „Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft", sagt Dr. Stefan Hussy. „Umso wichtiger ist, dass wir schnelle Fortschritte beim Impfen machen."

Auch als Arbeitsunfall kann eine Corona-Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2.700 Arbeitsunfallmeldungen, 800 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19-Erkrankung auf 12.200. In 4.200 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit Lisa Braun und Michael Pross GmbH