Köln (pag) – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Eingriffe und Eingriffsgruppen identifiziert, bei denen Patienten von einem Zweitmeinungsverfahren besonders profitieren könnten.

In der Zusammenstellung finden sich unter anderem kardiologische, kardiochirurgische sowie gefäßchirurgische Eingriffe und Untersuchungen. Des Weiteren sind HNO-Eingriffe, abdominal-chirurgische Operationen, Prostatektomien bei unterschiedlicher Indikation und der Hüftgelenksersatz bei Coxarthrose Teil der Empfehlung. Im Einzelnen handelt es sich um:

 

  • Herzkatheter-Untersuchung
  • Myokardperfusionsbildgebung (radiologische Herzdurchblutungsdiagnostik)
  • Myringotomie (Trommelfellschnitt zur Einlage eines Paukenröhrchens bei chronisch rezidivierenden Mittelohrentzündungen)
  • Nasenoperationen
  • Operationen an unterer Nasenmuschel 
  • submuköse Resektion und plastische Rekonstruktion des Nasenseptums (Nasenscheidewandoperationen)
  • Herzklappenersatz
  • Koronararterien-Bypassoperation (CABG) (operative Anlage von Umgehungsgefäßen bei Verengung der Herzkranzarterien)
  • Implantation eines Defibrillators/Herzschrittmachers
  • Endarteriektomie (Arterienausschälung)
  • Aortenaneurysma-Eingriffe
  • bariatrische Chirurgie (Adipositas-Operationen)
  • Cholezystektomie (Entfernung der Gallenblase)
  • Prostatektomie (benigne und maligne Erkrankungen)
  • Hüftgelenkersatz
  • elektrophysiologische Untersuchung und Ablation am Herzen (Untersuchung und Ausschaltung übererregbaren Herzgewebes)
  • perkutane Koronarintervention (PCI) (kathetergestützte Eingriffe zur Durchblutungsverbesserung in verengten Herzkranzarterien) 

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das IQWiG im vergangenen Jahr beauftragt, eine Auswahl von elektiven Eingriffen zu empfehlen, die für das Zweitmeinungsverfahren infrage kommen. Für Institutsleiter Prof. Jürgen Windeler bietet der Bericht eine „solide Grundlage für weitere Auswahldiskussionen“.

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