Berlin (pag) – Der vorgesehene Abschlag beim Ganzjahresausgleich für die von der Corona-Pandemie gebeutelten Kliniken wird laut Verordnungsentwurf aus dem Gesundheitsministerium (BMG) reduziert – sehr zur Freude der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die genau das gefordert hatte.

© zurijeta, depositphotos.com
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Der Entwurf, der der Presseagentur Gesundheit vorliegt, sieht nach neuerlicher Überarbeitung des Ministeriums vor, dass bei der Errechnung des Erlösrückgangs für 2021 statt der bisher vorgesehen 95 nun 98 Prozent der Erlöse aus dem Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Gleichzeitig sollen die bis zum Ende dieses Jahres geleisteten Ausgleichszahlungen laut Verordnungstext bei der Erlösermittlung zu 85 Prozent berücksichtigt werden. Überzahlungen durch geleistete Abschlagszahlungen seien zudem „vollständig auszugleichen“. Die Details des Ausgleichs sollen Vertreter von Krankenkassen und Kliniken bis Ende November aushandeln.

DKG-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß, der nach Bekanntwerden eines ersten Entwurfs für den Ganzjahresausleich den darin vorgesehenen Abschlag in Höhe von fünf Prozent noch als „deutlich zu hoch“ eingestuft hatte, scheint angesichts der Anpassung vorerst besänftigt. Die DKG begrüße die deutliche Reduzierung, „auch wenn wir einen gänzlichen Verzicht auf einen solchen Abschlag nach wie vor für sachgerecht halten“, so Gaß. Zentral sei die wirtschaftliche Absicherung der Krankenhäuser, für die der Ganzjahresausgleich „die zentrale Maßnahme“ sei. Mit ihm müsse keine Klinik Corona-bedingt in Existenznöte geraten, so Gaß.

Neben dem Ganzjahresausgleich sieht die Verordnung weitere Anpassungen bei den kurzfristigen Ausgleichzahlungen für frei gehaltene Intensivbetten vor. Demnach sollen Kliniken in der Zeit nach dem 11. April bereits ab einem kritischen Wert von 50 Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt Anspruch auf die Zahlungen haben. Bisher liegt dieser Wert bei 70 Neuinfektionen. Der Berechtigungszeitraum wird zudem bis zum 31. Mai verlängert.

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