Berlin (pag) – Im ersten Corona-Jahr 2020 hat es im Gesundheitswesen 162 Insolvenzen gegeben, darunter Krankenhäuser und Arztpraxen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Im Vergleich mit dem Vorjahr waren es 13,8 Prozent weniger Insolvenzen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, meldeten 18 Krankenhäuser Insolvenz an, 80 Prozent mehr als 2019. Hinzu kamen 58 Arzt- und Zahnarztpraxen, darunter zehn Allgemeinmediziner, 20 Facharztpraxen und 28 Zahnarztpraxen. Welchen Einfluss die Pandemie auf die Insolvenzen hatte, ist unklar.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung die unterschiedlichen Unterstützungsmaßnahmen auf: Mit dem Gesetz zum Ausgleich Covid-19-bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen vom März 2020 habe die Regierung zunächst die Leistungserbringer unterstützt, die unmittelbar in die Behandlung von Covid-19-Betroffenen eingebunden sind. „Das sind insbesondere die Krankenhäuser, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und die Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen.“ Auf Grundlage der Regelungen dieses Gesetzes habe das Bundesministerium für Gesundheit bereits mehrfach per Rechtverordnungen die Maßnahmen im Krankenhausbereich modifiziert und beispielsweise Ausgleichszahlungen verlängert. Die Covid-19-Versorgungsstrukturenschutzverordnung nimmt die Leistungserbringer unter einen sogenannten Schutzschirm, die in besonderer Weise von zurückgehender Inanspruchnahme betroffen sind. Das seien die Zahnärztinnen und Zahnärzte, Heilmittelerbringer und die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen des Müttergenesungswerks. „Für die übrigen Leistungserbringer sieht die Bundesregierung aktuell keinen vergleichbaren Handlungsbedarf“, heißt es abschließend.

Link zur Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/28562): https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/285/1928562.pdf

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