Berlin (pag) – Kliniklandschaft quo vadis? Der Verband der Ersatzkrankenkassen (vdek) hat dazu konkrete Vorstellungen: Er fordert nicht die Schließung von Krankenhäusern, aber die Konzentration von Leistungen auf weniger Standorte zwecks Verbesserung der Qualität. Mehr Mindestmengen sollten deshalb eingeführt werden.

„Bisher haben wir nur sechs Bereiche, in denen es Mindestmengen gibt. Warum kommen wir da nicht weiter?“, fragt vdek-Chefin Ulrike Elsner beim hauseigenen Zukunftsforum. Mindestmengen hält der Verband für ein gutes Instrument, um eine bestmögliche Versorgung mit hoher Qualität zu erreichen. Dadurch werde ein Anreiz gesetzt, Leistungen auf weniger Standorte zu konzentrieren.

Dass es für eine solche Bündelung noch viel Potenzial gibt, zeigt nach Ansicht des Verbandes ein Gutachten des IGES-Instituts, das dieses im Auftrag des vdek erarbeitet hat. Anhand dreier Leistungsbereiche, für die noch keine gesetzlichen Mindestmengen bestehen, für die aber ein Zusammenhang zwischen erbrachter Menge und Qualität nachgewiesen ist (TAVI, Hüft-Totalendoprothesen und anatomische Lungenresektion), zeigt das Gutachten, dass trotzdem Leistungskonzentrationen nicht stattgefunden haben. Im Gegenteil: Bei der TAVI und Lungenresektion hat die Konzentration zwischen 2010 und 2018 sogar stark abgenommen mit der Folge, dass von Zertifizierungsstellen oder in Studien geforderte Mindestmengen unterschritten wurden (bei der Lungenresektion in 32 Prozent der Fälle, bei TAVI in zehn Prozent der Fälle).

Um qualitätsfördernde Leistungskonzentrationen zu erreichen, schlägt das Gutachten deshalb die breite Einführung von moderaten Mindestmengen vor, um  für jeden Leistungsbereich Qualität messbar und transparent zu machen und Gelegenheitseingriffe zu verhindern. In strukturschwachen Regionen, in denen Mindestmengen nicht realisierbar seien, müsste der Fokus auf digitalen Kooperationen zwischen Zentren und kleineren Einrichtungen liegen, sagt IGES-Geschäftsführer Dr. Martin Albrecht. Nötig sei zudem eine aktivere Krankenhausplanung und bessere Investitionskostenfinanzierung durch die Länder sowie eine andere Herangehensweise bei der kartellrechtlichen Betrachtung von Klinikfusionen. Hier müssten Qualitätseffekte bezogen auf einzelne Leistungsbereiche stärker in den Blick genommen werden.

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