Berlin (pag) – Anlässlich der 63. Jahrestagung des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und im Angesicht des nahenden Wahlkampfes diskutieren Gesundheitsexperten und -politiker über anstehende Reformen im Gesundheitswesen.

VKD-Präsident Josef Düllings © pag, Fiolka
VKD-Präsident Josef Düllings © pag, Fiolka

Im Fokus steht unter anderem das Thema Krankenhausstruktur. Für Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied im Spitzenverband Bund der Krankenkassen, ist klar: Trotz des wichtigen Beitrags der Kliniken zur Bewältigung der Corona-Pandemie braucht es weiterhin Reformansätze in diesem Bereich. Problematisch seien insbesondere die „Überversorgung in Ballungsräumen“ sowie eine „nicht hinreichende Spezialisierung“. Auch Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink sieht Handlungsbedarf. Sie plädiert dafür, den Bund verstärkt in die Verantwortung zu nehmen. Dieser solle in Zukunft den Ländern unter die Arme greifen und 50 Prozent der Investitionskosten der Krankenhäuser tragen. Gleichzeitig will Klein-Schmeink dem Durcheinander im Bereich der Planung ein Ende setzen. So fordert sie bei der Ermittlung der Bedarfsnotwendigkeit statt 16 unterschiedlicher Herangehensweisen in den Ländern bundeseinheitliche Vorgaben. Ein Vorschlag, mit dem sich auch Dr. Gerald Gaß, Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, anfreunden kann, wenngleich er die Vorgaben nur als „Orientierung“ verstanden wissen will. Dass die Länder ihre föderale Verantwortung im Bereich der Krankenhausplanung vollständig an den Bund abtreten könnten, „können wir uns nicht vorstellen“, betont Gaß. In der Umsetzung seien daher Variabilität und Flexibilität gefragt.

Ebenfalls auf der Agenda der Diskutanten: der Ausbau ambulanter Versorgungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern. VKD-Präsident Dr. Josef Düllings verweist in diesem Zusammenhang auf das hohe Alter vieler niedergelassener Ärzte. Insbesondere komplexere Fälle könnten künftig von den Krankenhäusern übernommen werden, meint Gaß. Bereits heute würden diese häufig von niedergelassenen Ärzten dorthin überwiesen. Die höhere Komplexität der Eingriffe und notwendige Vorhaltungen der Kliniken müssten sich jedoch auch in der Vergütung niederschlagen.

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