Berlin (pag) – Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds hat nach den vorläufigen Finanzergebnissen der GKV im Jahr 2020 insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro für pandemiebedingte Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer und weitere Maßnahmen zur Pandemie-Bewältigung verausgabt. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke mit.

Den größten Anteil der Ausgaben machen mit 814 Millionen Euro die Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer aus. Der zweitgrößte Ausgabenanteil entfällt mit 701 Millionen Euro für Intensivbetten, es folgen Ausgleichszahlungen für Vorsorge- und Rehaeinrichtungen mit 335 Millionen Euro. In der Aufstellung werden außerdem genannt:

  • Corona-Tests (286 Millionen Euro)
  • Corona-Prämie, Sonderleistung für Pflegekräfte (93 Millionen Euro)
  • sowie soziale Dienstleister (7 Millionen Euro).

Der Bund hat im Jahr 2020 zusätzlich zum Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro einen ergänzenden Zuschuss von 3,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds geleistet, schreibt die Bundesregierung. Dieser diente sowohl dem Ausgleich der Aufwendungen der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für pandemiebedingte Zahlungen an Leistungserbringer als auch der Kompensation der pandemiebedingten konjunkturellen Beitragsmindereinnahmen.

Außerdem werden in der Antwort die anteiligen Leistungen der PKV-Unternehmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung aufgelistet. Die beteiligen sich finanziell an den Kosten der Impfzentren, der Schutzimpfungen, Botendiensten für Arzneimittel, Testungen symptomatischer Personen, Hygienepauschalen sowie Telemedizin.

Link zur Antwort der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/19/299/1929946.pdf

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