Berlin (pag) – Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist ein zweites Mal Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Im Zentrum steht die Pflegereform, die Ende der Woche mit dem Gesetzentwurf verabschiedet werden soll.

KBV-Chef Andreas Gassen © pag, Fiolka
KBV-Chef Andreas Gassen © pag, Fiolka

Den geplanten Modellprojekten zur Übertragung heilkundlicher Maßnahmen auf Pflegefachkräfte steht die Kassenärztliche Bundesvereinigung skeptisch gegenüber. „Hier muss völlig klar sein, wer berufsrechtlich und wirtschaftlich Verantwortung trägt“, sagt ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Nach Ansicht der Bundesärztekammer sind Anforderungen wie konkrete Zeit- und Zielvorgaben sowie die Durchführung einer evaluierenden Begleitforschung nur teilweise berücksichtigt worden. Man müsse beachten, „dass es natürlich Tätigkeiten gibt, die Ärzten vorbehalten sind, die wegen ihrer Schwierigkeit, Gefährlichkeit, Komplexität oder Unvorhersehbarkeit, etwa in ihren Reaktionen, nur wirklich von Ärzten ausgeführt werden können“.

Viele Menschen haben nach der Krankenhausentlassung das Problem, dass sie einen Kurzzeitpflegeplatz benötigen, der aber nicht zur Verfügung steht. Den Krankenhäusern soll darum die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zehn Tage eine Übergangspflege durchzuführen, die dann auch von den Kassen erstattet wird. Dies sei eine „ganz wichtige Regelung“ und „im Interesse der Patientinnen und Patienten“, sagt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Regelung ebenfalls, da der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen ein „gravierendes Problem“ sei, wie die Referentin für Rehabilitation, Alten- und Gesundheitspolitik Dr. Elisabeth Fix betont.

Im Gesetzentwurf ist für 2022 ein Bundeszuschuss von sieben Milliarden Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorgesehen, der gegebenenfalls noch angepasst werden kann. Damit will die Koalition insbesondere mit Blick auf die Kosten der Corona-Pandemie die Beiträge stabilisieren. Der GKV-Spitzenverband begrüßt den Zuschuss, sein stellvertretender Vorstandsvorsitzender Gernot Kiefer mahnt allerdings, dass „diese durchaus erhebliche Summe trotzdem nicht ausreichend sein wird“.

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