Berlin (pag) – Gemäß der neuen Vereinbarung zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft, Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und Verband der Privaten Krankenversicherung erhalten im kommenden Jahr 141 Häuser die pauschale Förderung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Insgesamt beläuft sich die Förderung auf 69,6 Millionen Euro.

Verglichen mit der Förderliste für das laufende Jahr gibt es nur wenige Veränderungen. Aktuell beinhaltet die Liste 140 Standorte, von denen im kommenden Jahr zwei aus der Pauschalförderung herausfallen. Im Gegenzug kommen für 2022 drei neue Standorte hinzu.

Mit 400.000 Euro pro Jahr gefördert werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die je eine Fachabteilung für Innere Medizin und Chirurgie vorhalten, Kliniken mit einer geburtshilflichen Fachabteilung sowie – seit 2021 – Einrichtungen mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin.

Halten die Kliniken mehr als zwei dieser Fachabteilungen vor, kommen für jede weitere Abteilung nochmals 200.000 Euro hinzu. Die daraus resultierende maximale Fördersumme in Höhe von 800.000 Euro erhalten im kommenden Jahr 25 Krankenhäuser. Das geht aus einer Auflistung des GKV-Spitzenverbands hervor. Dessen Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis hebt in einem Statement die Bedeutung der Förderung hervor: „Eine gute Krankenhausversorgung lebt von dem Miteinander von spezialisierter Versorgung einerseits und der flächendeckenden Grundversorgung andererseits.“ Mit der gezielten Förderung für bedarfsnotwendige Landkrankenhäuser leisteten die Kassen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung, so Stoff-Ahnis.

Anspruch auf die pauschale Förderung haben grundsätzlich alle Kliniken, die die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Sicherstellungszuschlägen erfüllen. Im Unterschied zu den Sicherstellungszuschlägen richtet sich die pauschale Förderung allerdings nicht nur an diejenigen Kliniken, die ein Bilanz-Defizit aufweisen.

 

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