Berlin (pag) – Seit dem 13. Juli sind Krankenhäuser verpflichtet, stationäre Aufnahmen von Covid-19-Patienten zu melden. Das legt eine neue Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium fest.

Die Begründung für die Verordnung liefert Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei Twitter: Demnach verliere die Inzidenz als Kennzahl für den Pandemieverlauf angesichts der steigenden Impfquote „zunehmend an Aussagekraft“. Mit der Ausweitung der Meldepflicht wollen Politik und Behörden nun „noch detailliertere Informationen über die Lage in den Kliniken“ erhalten. Dies solle unter anderem Erkenntnisse zur Belastung des Gesundheitssystems und zur Wirkung der Impfungen bringen.

Gemäß Verordnungstext wird die Meldepflicht für Covid-19 nach Paragraf sechs des Infektionsschutzgesetzes somit um die Aufnahme einer Person in ein Krankenhaus erweitert. Ans Gesundheitsamt übermittelt werden müssen im Zuge dessen unter anderem: Datum der Aufnahme und Entlassung aus dem Krankenhaus, Geschlecht, Geburtsdatum und Serostatus der aufgenommenen Person, Informationen zu Impfungen gegen Covid-19 sowie gegebenenfalls Angaben zur intensivmedizinischen Behandlung und Beatmungsmaßnahmen.

Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft sorgt der Erlass der Verordnung für Unverständnis. Zwar begrüßten die Kliniken „alle politischen Entscheidungen, die geeignet sind, das Infektionsgeschehen angemessen zu bewerten“ sowie den stärkeren Fokus auf die Hospitalisierungsrate. Doch zu deren exakter Abbildung hätte es aus DKG-Sicht gar keine neue Verordnung gebraucht. Die darin festgelegte Meldepflicht sei „wenig hilfreich“, schließlich würden die Krankenhäuser auf Grundlage der Paragrafen acht und neun des Infektionsschutzgesetzes schon jetzt die wichtigsten Informationen – etwa den Tag der Erkrankung, das Behandlungsergebnis und den Serostatus – an die Gesundheitsämter übermitteln. „Warum diese Meldepflichten nun noch einmal in einer Verordnung verankert werden müssen, erschließt sich nicht“, kritisiert die DKG. Sie mahnt zudem an, Doppelmeldungen und bürokratische Mehrbelastungen zu vermeiden.

 

 

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