Berlin (pag) - Die Medizinischen Dienste erscheinen im neuen Gewand. Sie stellen sich und ihre Corona-Bilanz 2020 der Presse in Berlin vor. „Die Neuorganisation unterstreicht unsere Unabhängigkeit“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Geschäftsführer des neuen Medizinischen Dienstes Bund.

Die MDK-Reform sei in weiten Teilen umgesetzt, meinen die Vertreter der Medizinischen Dienste (MD). Sie sind jetzt nicht mehr Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen, sondern eigenständig körperschaftlich organisiert. Die Aufgaben der 15 MD bleiben die gleichen, eine zusätzliche ist hinzugekommen: Erstmals können Krankenhäuser beim MD einen Antrag auf eine OPS-Strukturprüfung stellen. Der MD prüft anhand der standardisierten Selbstauskunft und geeigneter Nachweise, ob das Krankenhaus die Voraussetzungen zur Erbringung und damit auch zur Abrechnung der Leistungen erfüllt.

Neu in der Organisation ist die Einführung einer Ombudsperson, die das Beschwerdemanagement weiterentwickelt. Die Verwaltungsräte auf Bundes- und Landesebene sind neu aufgestellt, und mit Patientenvertretern, Verbraucherschützern und Pflegeberufen besetzt. Die Medizinischen Dienste übernehmen die Pflegebegutachtung, Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit und Hilfsmittelversorgung. Sie nehmen Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen vor und Abrechnungsprüfungen in Krankenhäusern. Auf die Frage, wie dazu die Ergebnisse im letzten Jahr aussahen, meint Gronemeyer: „46,2 Prozent der Abrechnungen in Krankenhäusern waren korrekt, 53,8 Prozent wurden beanstandet.“ Mit dem Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde die Möglichkeit der Krankenkassen, Abrechnungen prüfen zu lassen gesetzlich auf maximal fünf Prozent aller Abrechnungen begrenzt. Im Ergebnis führte der MD ein Drittel weniger Prüfungen durch als in den Vorjahren.

 

 

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