Berlin (pag) – Niedergelassene Ärzte erhalten noch einmal einen Aufschub bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

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Der offizielle Start ist weiterhin am 1. Oktober, doch für Praxen, die bis dahin noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember vereinbart. Sie können vorerst das alte Verfahren mit dem gelben Schein (Muster 1) weiter verwenden.

Aus der Ärzteschaft gibt es seit Längerem Kritik, der Start zum Oktober sei nicht haltbar, da viele Praxen noch nicht über die benötigte Technik verfügten. Erst Ende August sollen die Tests in den Praxen beginnen. „Mit der Übergangsphase kann die eAU ab 1. Oktober starten. Denn nun gibt es eine Lösung für jene Arztpraxen, die nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet werden können“, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Ursprünglich war der Start der eAU schon für Jahresbeginn geplant, wurde jedoch auf Oktober verschoben.

„Praxen, die zum Starttermin über die technischen Voraussetzungen verfügen, können selbstverständlich die eAU nutzen“, rät Kriedel. So könnten sie die Anwendung bereits in ihre Praxisabläufe integrieren, bevor ab Januar 2022 das elektronische Rezept hinzukomme. Trotz Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und unter anderem unbedingt einen KIM-Dienst zu bestellen.

Nach den Plänen des Gesetzgebers sollen Haus- und Fachärzte Krankschreibungen ab Oktober elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Patienten erhalten zunächst weiter zwei Papierausdrucke. Ab Juli 2022 übermitteln die Krankenkassen dann die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten dann von ihrem Arzt nur noch für sich einen Papierausdruck.

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