Berlin (pag) – Schwer psychisch kranke Versicherte können in Zukunft koordinierte Hilfe durch ein Ärzte- und Therapeutennetz in Anspruch nehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die neue Richtlinie (KSVPsych-RL) beschlossen.

© stock.adobe.com, Jonas Glaubitz
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Nach anderthalbjähriger Beratung und 34 Unterausschusssitzungen einigen sich die Mitglieder des Gremiums auf einen Kompromiss. „Die Beratungen für diese Richtlinie waren nicht einfach“, sagt der unparteiische Vorsitzende Prof. Josef Hecken. Bei den „berechtigterweise hohen Ansprüchen“ habe man im Auge behalten müssen, dass diese Ansprüche nicht zu Hürden werden, die eine Etablierung gänzlich verhindern. „Damit wäre niemandem gedient, am allerwenigsten den Patientinnen und Patienten.“

Das neue Versorgungsangebot richtet sich an erwachsene Patienten mit einer schweren psychischen Erkrankung, die wichtige Lebensbereiche nicht mehr allein meistern können. Sie sollen Unterstützung erhalten von Bezugsärzten beziehungsweise -psychotherapeuten, die für den individuell zugeschnittenen Gesamtbehandlungsplan verantwortlich sind. Außerdem wird eine nichtärztliche Person die Versorgung der Patienten koordinieren und ihnen helfen, die Behandlungen wahrzunehmen.

Niedergelassene Fachärzte, Psychotherapeuten, stationäre Einrichtungen sowie Therapeuten aus verschiedenen Bereichen sollen sich zu regionalen Netzverbünden zusammenschließen können. Ein Netzverbund muss aus mindestens zehn Akteuren verschiedener Gesundheitsberufe bestehen. Der Erstkontakt zu den Patienten kann direkt über spezialisierte Fachärzte oder Psychotherapeuten erfolgen. An den Netzverbund überweisen können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten sowie Sozialpsychiatrische Dienste und ermächtigte Einrichtungen. Im Rahmen des Entlassmanagements haben auch Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen die Möglichkeit, Patienten die Weiterversorgung in einem Netzverbund zu empfehlen. Die Netzverbünde sollen Eingangssprechstunden anbieten. Liegen die Voraussetzungen für eine Komplexbehandlung vor, soll zunächst eine Differenzialdiagnostik durchgeführt werden.

Die Richtlinie kann auf der Website des G-BA eingesehen werden. www.g-ba.de/beschluesse/5005/

 

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