Berlin (pag) – Wie geht es weiter mit der stationären Versorgung? Darüber grübeln derzeit viele Gesundheitsexperten. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Aufbruch in eine neue Dynamik“ des Portals Gerechte Gesundheit präsentieren sie ihre Reformvorschläge.

„Wir sind der Ansicht, dass wir eine Überversorgung im stationären Bereich haben bei zugleich nicht ausreichenden Mitteln“, erläutert Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der Allianz kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), bei der Vorstellung des AKG-Stufenmodells, das auch von einigen Kassen unterstützt wird. Es sieht eine Aufgliederung der stationären Versorgung in Basisversorgung, erweiterte Versorgung und umfassende Versorgung vor. „Wir müssen den Krankenhäusern unterschiedliche Versorgungsrollen zuweisen“, fordert Bracht. Die Kriterien für die Stufenzuweisung müssten demnach bundesweit gelten, zugleich könnte die exakte Ausgestaltung regional variieren.

Mitten in der Ausgestaltung einer neuen Krankenhausplanung befindet sich derzeit die nordrhein-westfälische Landesregierung. „NRW hat sich entschieden, nicht weiter abzuwarten und seine Gestaltungsmöglichkeiten wahrzunehmen“, sagt Ulrich Langenberg, Gruppenleiter Krankenhaus im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Konkret bedeutet das: Das Land will die Krankenhausplanung grundsätzlich neu denken. Anstelle der Bettenzahl soll die Fallzahl zur entscheidenden Planungsgröße werden. Dafür werden Leistungsbereiche mit speziellen Leistungsgruppen samt Qualitätsvorgaben als Zugangsvoraussetzung definiert. „Das ist ein wichtiger Schritt zu einer besser abgestimmten Versorgung“, kündigt Langenberg an.

Eine stärkere Regionalisierung der Versorgung fordert Gesundheitsökonom Prof. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am RWI Essen. Insbesondere kleinere Häuser könnten im Zuge dessen zu integrierten Versorgungszentren entwickelt werden, die auch ambulante Leistungen anbieten, während größere Kliniken als Regionalversorger dienen. Augurzky unterstreicht, dass es bei einer reinen Strukturreform aber nicht bleiben kann: „Die klare Aufgabenteilung muss auch mit entsprechender Vergütung hinterlegt werden.“

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