Berlin (pag) – Mit den derzeitigen technischen Voraussetzungen sind die Digitalisierungsprojekte nicht realisierbar, kritisieren die Delegierten auf der Vollversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

„Wenn für die Endverbraucher der persönliche Nutzen einer digitalen Anwendung erkennbar ist, dann wollen sie diese haben“, sagt Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Das habe man beim Erfolg des COVID-Zertifikats gesehen – bei elektronischer Krankschreibung (eAU) und elektronischer Patientenakte (ePA) sehe es hingegen ganz anders aus. Letztere komme bislang praktisch nicht zur Anwendung. Bei der eAU – deren offizieller Start am 1. Oktober ist, für die die Ärzte aber bereits eine Übergangsfrist bis 1. Januar ausgehandelt hatten – liege das Problem bei den Kassen, gerade einmal sieben der rund 100 gesetzlichen Krankenkassen seien derzeit technisch in der Lage, das elektronische Dokument anzunehmen.

Dr. Thomas Kriedel
Dr. Thomas Kriedel © pag, Fiolka

Am 1. Oktober beginnt ebenfalls der bundesweite Feldtest für das E-Rezept. Am Testlauf in der Region Berlin-Brandenburg hätten gerade einmal 17 Praxen und wenige Apotheken teilgenommen. Geplant waren 50 Praxen und 120 Apotheken. „Nach unseren Informationen war anfänglich jedes einzelne versandte E-Rezept fehlerhaft“, so Kriedel. Einstimmig sprachen sich denn auch die Delegierten dafür aus, der Vorstand solle sich dafür einsetzen, die Einführung des E-Rezeptes und die Verpflichtung zur Ausstellung der eAU zum 1. Januar zu verschieben. Denn: „Mit den augenblicklichen technischen Ressourcen sind die Maßnahmen undurchführbar.“

Außerdem beschließt die Vertreterversammlung eine Resolution zur Neuausrichtung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS). Hier sei aus einer „grundsätzlich guten Idee“ ein „hyperkomplexes System voller bürokratischer Regularien“ entstanden, das für alle Beteiligten mit enormem Aufwand verbunden ist, bemängelt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Ein Nutzen für Patienten sei bisher nicht belegt. Die KBV fordert unter anderem, keine Vollerhebungen über alle Praxen und alle Prozeduren mehr durchzuführen sowie Routinedaten zu verwenden, statt zusätzlichen Dokumentationsaufwand zu verursachen.

Die Resolution ist auf der KBV-Website einsehbar: www.kbv.de/media/sp/2021-09-17_VV_Resolution_Neuausrichtung_sQS.pdf

 

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