Berlin (pag) – Das Recht auf Krankheit darf nicht zur Gefahr für andere werden, fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit Blick auf die immer noch unzureichende Corona-Impfquote.

„Wir leben in einer freien und demokratischen Gesellschaft, in der es grundsätzlich auch für jeden ein individuelles Recht auf Krankheit gibt“, sagt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. Doch das individuelle Recht auf Krankheit habe dort Grenzen, wo es die Behandlung anderer Patienten und damit deren Gesundheit gefährde und das Personal im Krankenhaus überfordere.

Selbstverständlich frage niemand im Krankenhaus bei der Aufnahme eines Patienten, ob seine Erkrankung selbst verschuldet sei und durch Prävention oder Vorsicht hätte vermieden werden können. Dennoch könne Gaß die Empörung vieler Mitarbeiter gerade in den Intensivstationen nachvollziehen, die den ungeimpften COVID-Patienten rücksichtsloses Verhalten vorwerfen.

„Jedes Intensivbett und jede Beatmungseinheit, die von einem ungeimpften Patienten in Anspruch genommen wird, steht in diesem Moment einem anderen schwer kranken Menschen nicht zur Verfügung.“ Pflegekräfte und Ärzte, die sich um die hoch aufwändigen COVID-Patienten kümmern, könnten nicht gleichzeitig andere lebensbedrohlich kranke Patienten betreuen.

90 Prozent der COVID-Patienten in den Intensivstationen seien nicht geimpft. Nur bei den allerwenigsten gebe es medizinische Gründe, die eine Impfung ausschließen. „Es ist deshalb ein wichtiger Akt der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, durch die eigene Impfung die knappen und wertvollen personellen und medizintechnischen Ressourcen in unseren Krankenhäusern für die schwer kranken Patientinnen und Patienten zu schonen, die dringend darauf angewiesen sind“, appelliert Gaß.

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