Berlin (pag) – Politik und Ärzteschaft reagieren auf die vierte Welle. Das Bestellintervall für Corona-Impfstoffe wird von zwei auf eine Woche reduziert, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Unterdessen legen die potenziellen Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf vor, der das Auslaufen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November vorsieht. Ein Ende der Corona-Maßnahmen bedeutet das allerdings nicht.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und Noch-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) haben bereits in einem offenen Brief an die Niedergelassenen die Verkürzung des Bestellintervalls angekündigt. Sie bitten die Ärzte zudem, für Booster-Impfungen zu werben – und zwar „für alle Personen, deren Grundimmunisierung bereits sechs Monate oder länger zurückliegt“, schreiben Minister und Kassenarzt-Chef. „Insbesondere ältere Personen, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal sollen vorrangig eine Auffrischimpfung erhalten.“ Noch vor Kurzem zeigte sich die KBV irritiert von Spahns „Boostern für alle“-Ansatz.

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht einen bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog vor, „der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 zur Anwendung kommen kann“. Dazu zählen weiterhin Abstandsgebot, Maskenpflicht sowie Hygienekonzepte. Weitreichende Grundrechtseinschränkungen soll es nicht mehr geben. Im Vorfeld kündigt Dr. Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, außerdem eine „harte Testpflicht“ in Altenheimen – unabhängig vom Impfstatus – sowie die Wiedereinführung der kostenlosen Bürgertests an. Außerdem schwebt den Ampelfraktionen vor, wieder Corona-Zuschläge für Krankenhäuser einzuführen sowie eine 3G-Regel am Arbeitsplatz, wie SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese in einem Schreiben an die Sozialdemokraten im Bundestag ankündigt. Einen Fokus soll auch auf die Booster-Impfungen gelegt werden.

Bereits am 11. November soll das Gesetz zur ersten Lesung in den Bundestag, die zweite und dritte Lesung folgen am 18. November. „Eine Sondersitzung des Bundesrates für den 19. November ist bereits beantragt“, sagt Buschmann.

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