Berlin (pag) – Zwischen GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) herrscht dicke Luft. Stein des Anstoßes ist die Vergütung der Pflegepersonalkosten.

Seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRGs im Jahr 2020 komme es immer wieder vor, „dass Pflegeleistungen doppelt bezahlt werden“, kritisiert der GKV-SV in einer Mitteilung. Grund dafür sei ein in den Fallpauschalen enthaltener Restbestand jenseits der gesonderten Vergütung. Insgesamt werden dadurch nach Ansicht des Spitzenverbands in diesem Jahr rund 700 Millionen Euro zu viel ausgezahlt. „Deshalb müssen die Zahlungen an die Kliniken um diesen Betrag bereinigt werden“, fordert der GKV-SV, der bislang allerdings keine Einigung mit der DKG über diese Frage erzielen konnte. Deswegen schaltet sich nun die Politik ein: Ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht für 2021 eine Bereinigung um 175 Millionen Euro vor. Zu wenig aus Sicht der Kassen. „Mit dem jetzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung sollen den Kliniken ungerechtfertigt hunderte von Millionen Euro zugeschoben werden“, erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens schriftlich.

© stock.adobe.com, effe45

DKG-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß kontert den Vorwurf und wirft den Kassen im Gegenzug Blockade vor: „Wie schon im vergangenen Jahr hat der Spitzenverband versucht, mit fragwürdigen Maximalberechnungen das politische Ziel der Stärkung der Pflege durch den Versuch massiver Kürzungen bei den Fallpauschalen zu torpedieren.“ Er fordert zudem mehr Tempo beim Aushandeln der Pflegebudgets: „Seit über einem Jahr warten die Kliniken darauf, ihre Pflegebudgets mit den Kassen zu vereinbaren, bisher in den meisten Fällen ohne Erfolg.“

Die Verordnung finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/DRG-EKV_2022_RefEntwurf.pdf

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH