Berlin (pag) – Ab Januar wird das E-Rezept für Ärzte verpflichtend. Doch seine Erprobung verläuft bislang holprig. Zwischen der gematik und ihren Gesellschaftern besteht Uneinigkeit darüber, wie es nun weitergehen soll.

Noch vor Wochenfrist erklärte die TI-Betreibergesellschaft mit Blick auf die baldige Einführung des E-Rezeptes: „Die bisherige Testphase ist erfolgreich verlaufen.“ Somit könne die bundesweite Erprobung im Dezember starten. Das sehen jedoch längst nicht alle so. In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern die als Minderheits-Gesellschafter an der gematik beteiligten Leistungserbringer-Organisation, darunter die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, scharfe Kritik am Testumfang. Anders als die gematik halten sie die Testphase nicht für einen Erfolg. „Das Gegenteil ist der Fall: Tatsächlich sind die Tests in der Fokusregion Berlin-Brandenburg nicht aussagekräftig“, lautet der Vorwurf. Statt der ursprünglich geplanten mindestens 1.000 seien bis dato gerade einmal 42 E-Rezepte ausgestellt und erfolgreich abgerechnet worden. „Ein Krankenhaus war an den Tests bisher nicht beteiligt“, bemängeln die Gesellschafter außerdem. Dass die gematik dennoch am Start der bundesweiten Erprobungsphase ab dem 1. Dezember festhält, halten sie vor diesem Hintergrund für „nicht sinnvoll“.

Derweil gesteht auch die gematik ein, dass eben doch nicht alles nach Plan verlaufen ist. So hätten an der Testphase trotz mehrfachen Angebots bislang nur vier Praxisverwaltungssysteme teilgenommen. Und auch die Zahl der aktiv beteiligten Krankenkassen sei mit zwei noch zu gering. Besserung scheint nicht in Sicht. Und die gematik selbst scheint einigermaßen ratlos. Ihr Aufruf zu einer stärkeren Beteiligung an der bundesweiten Erprobungsphase klingt eher wie ein Hilferuf. Im Endspurt vor der Einführung des E-Rezeptes sei nun gemeinsames Miteinander gefragt. „Denn: Ein Projekt dieser Größenordnung kann nur gemeinsam mit allen Beteiligten und Partnern gelingen.“

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH