Berlin (pag) – Die Ampelkoalition novelliert im Bundestag das Infektionsschutzgesetz zum wiederholten Mal innerhalb kurzer Zeit. Lehnte die CDU/CSU das erste Maßnahmenpaket noch ab, stimmt sie nun zu.

Teil des Gesetzes zur „Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Bereichen müssen den Nachweis bis zum 15. März 2022 vorlegen. Außerdem dürfen nun auch Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte gegen Corona impfen. Darüber hinaus werden die Freihaltepauschalen für Krankenhäuser wieder eingeführt.

„Wir haben keine Zeit zu verlieren“, betont Prof. Karl Lauterbach (SPD) in seiner ersten Bundestagsrede als Gesundheitsminister. Durch das Gesetz bekämen die Länder die Möglichkeit, Veranstaltungen zu verbieten. Bars, Clubs und Restaurants könne der Betrieb untersagt werden. Aber: „Schulschließungen darf es nicht mehr geben“, unterstreicht Christine Aschenberg-Dugnus (FDP).

Noch in der ersten Lesung am 7. Dezember hat die Union der Ampel genüsslich ihre Versäumnisse aufs Brot geschmiert. Nun geht sie in wesentlichen Punkten mit. Ihr Abgeordneter Erwin Rüddel wünscht sich aber eine Ausweitung der Impfpflicht auf Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten. Den Instrumentenkasten für die Länder hält die Union weiterhin für unzureichend: Auch Schulschließungen sollten nicht ausgeschlossen werden. Dabei greift ihre Abgeordnete Nina Warken die Worte des von der SPD geladenen Sachverständigen Prof. Michael Meyer-Hermann bei der öffentlichen Anhörung des Gesetzes im Hauptausschuss auf. Der Immunologe sagte am 8. Dezember, dass man sich im Kriegszustand gegen das Virus befinde. „Im Krieg sollte man nicht abrüsten.“ Die Union wünscht sich, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder ausgerufen werde. Aber auch mit dem neuen Gesetz haben die Länder weiterhin die Möglichkeit bis zum 19. März 2022 noch nach der alten Gesetzeslage strengere Maßnahmen zu verhängen. Und in der ersten Lesung schloss Lauterbach, damals noch kein Minister, auch einen Lockdown nicht aus. Darüber müsste dann wieder das Parlament entscheiden. „Daher werden wir diese Brücke erst überqueren, wenn wir dort angekommen sind.“

Das Gesetz passiert mit Stimmen der Ampel sowie der Union den Bundestag. Die Linke enthält sich, die AfD wehrt sich vehement gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht und votiert dagegen. Auch der Bundesrat gibt wenige Stunden später grünes Licht.

 

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