Berlin (pag) – Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Fallpauschalensystem (DRG) weiterzuentwickeln. Dadurch sollen die unterschiedlichen Vorhaltekosten in den einzelnen Einrichtungen gerecht refinanziert werden.

Die Regierung soll durch Gesetzesinitiativen das geltende System weiterentwickeln, um die unterschiedlichen Kostenstrukturen abzubilden, denen die einzelnen Krankenhäuser, zum Beispiel als Grund-, Regel- oder Maximalversorger, unterliegen. „Nur so können die unterschiedlichen Vorhaltekosten in den einzelnen Einrichtungen gerecht refinanziert werden“, heißt es in der Entschließung der Länderkammer.

Die Anwendung des Fallpauschalensystems führe zu einer unzureichenden Abbildung von Leistungen der Grundversorgung wie der Gynäkologie, Geburtshilfe und der Pädiatrie, warnt der Bundesrat. Dies habe zur Folge, dass diese Angebote aus wirtschaftlichen Gründen bei den Leistungserbringern abnehmen und dadurch eine gut erreichbare Versorgung gefährdet sei. „Ziel muss eine Vergütungsstruktur sein, die die Leistungserbringer aus diesem Kreislauf löst und eine einrichtungsorientierte und behandlungsnotwendige Kostenerstattung ermöglicht“, sagt Clemens Hoch (SPD), Gesundheitsminister in Rheinland-Pfalz. Das Bundesland gehört neben Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zu den Initiatoren der Entschließung.

Das DRG-System soll von einem komplexen System mit 1.292 Fallpauschalen zu einem effektiven Abrechnungssystem entwickelt werden, das mehr Ressourcen für die Betreuung von Patienten schafft. Der Bundesrat fordert ausdrücklich ein System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen. Zudem seien die Länder in die anstehenden Beratungen der geplanten Regierungskommission für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung eng einzubinden. Jetzt muss die Regierung entscheiden, wann sie sich mit dem Anliegen der Länder befasst.

Die Entschließung ist auf der Website des Bundesrats verfügbar. www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0801-0900/804-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

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