Berlin (pag) – Mit seinen Stellungnahmen zur Entwicklung der Pandemie bereitet der Corona-Expertenrat der Bundesregierung den Boden für wichtige politische Beschlüsse. Dieses Mal nutzt das Gremium die Gelegenheit, der Politik in einer gesonderten Stellungnahme Dampf zu machen. Anlass ist die noch immer unzureichende Datenlage rund um das Pandemiegeschehen – und darüber hinaus.

© stock.adobe.com, 3dkombinat
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Auch zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie bestehe noch immer „kein Zugang zu einigen wichtigen, aktuellen Versorgungsdaten“, lautet der Hauptkritikpunkt in dem dreiseitigen Papier des wissenschaftlichen Expertengremiums, das die Bundesregierung seit Dezember berät. Dabei seien die entsprechenden Informationen für ein effektives Pandemiemanagement und als Grundlage für politische Entscheidungen essenziell. Auch für wissenschaftliche Zwecke stünden die betreffenden Daten „entweder gar nicht, unvollständig oder nur mit erheblichem Zeitverzug“ maschinenlesbar zur Verfügung.

Als positives Beispiel führen die Experten das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin an. Insbesondere vor dem Hintergrund der veränderten Infektionsdynamik durch Omikron sollte das Monitoring aus Sicht des Expertenrats schnellstmöglich auf alle Krankenhausbetten ausgeweitet werden. In Kombination mit tagesaktuellen Daten über Aufnahmen oder nosokomiale Infektionen mit SARS-CoV-2 ließe sich auf diese Weise „zeitnah eine suffiziente Datengrundlage zur tagesaktuellen Lagebeurteilung“ generieren. Darüber hinaus würden patientenindividuelle Daten zur anonymisierten Auswertung benötigt, auch über die Pandemie hinaus. Eine zentrale Rolle soll hierbei in Zukunft die elektronische Patientenakte spielen. Ihre Einführung müsse daher „mit höchster Priorität“ umgesetzt werden.

Dass Deutschland in der aktuellen Lage fast ausschließlich auf Daten aus dem Ausland angewiesen ist, birgt nach Meinung des Expertengremiums Risiken. Die Übertragbarkeit der Daten sei aufgrund verschiedener Faktoren wie der Impfquote oder der Altersstruktur limitiert. Dies impliziere die Möglichkeit von Fehleinschätzungen.

Die 4. Stellungnahme des Corona-Expertenrats der Bundesregierung ist online verfügbar:

www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2000794/f189a6b7b0f581965f746e957db90af7/2022-01-22-nr-4expertenrat-data.pdf?download=1

 

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