Celle/Göttingen (pag) – Niederlage für die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) im Göttinger Organspende-Skandal: Sie forderte vom Göttinger Universitätsklinikum rund 157.000 Euro für zwei Lebertransplantationen zurück. Der behandelnde Arzt hätte dafür gesorgt, dass die Patienten auf der Warteliste vorgerückt seien. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entscheidet aber zugunsten der Uniklinik (AZ: L 16/4 KR 506/19).

Medizinisch notwendige Leistungen müssten nach Ansicht des LSG auch dann vergütet werden müssen, wenn falsche Daten an die Vergabestelle für Organtransplantationen (Eurotransplant) übermittelt wurden. Die KKH begründete ihre Rückforderung mit formellen Verstößen gegen das Transplantationsgesetz. Der behandelnde Arzt hätte durch bewusste Falschangaben zu Dialysebehandlungen eine noch höhere Dringlichkeit der Transplantation suggeriert. So seien die Patienten auf der Warteliste vorgerückt.

Das Klinikum argumentiert laut LSG aber, dass die Transplantationen medizinisch notwendig gewesen und fachgerecht ausgeführt worden seien. Die Patienten hätten ohnehin weit oben auf der Warteliste gestanden und kurzfristig ein Organangebot erhalten. Außerdem habe das Klinikum keine Kenntnis vom Fehlverhalten des Arztes gehabt.

Vor dem Sozialgericht Hildesheim hat die KKH noch Recht bekommen. Das LSG entscheidet nun zugunsten der Uniklinik. „Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass bei den beiden Versicherten eine Lebertransplantation indiziert war. Die in diesem Zusammenhang gegebene Erforderlichkeit der stationären Behandlung bestand im vollen abgerechneten Umfang; sämtliche Maßnahmen – insbesondere auch die Transplantation selbst – wurden nach den Regeln der ärztlichen Kunst erbracht“, argumentiert das LSG. „Die getätigten Falschangaben hier mögen […] moralisch falsch sein, den Vergütungsanspruch für die – korrekte – Behandlung der beiden Versicherten […] berühren sie aber nicht.“ Der Senat hat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Dem Arzt wurden mehrere ähnlich geartete Fälle vorgeworfen. Er wurde allerdings 2015 vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.

 

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