Berlin (pag) –Der ursprünglich vorgesehene Starttermin des neuen Bürger-Registers zu Organspenden am 1. März wird nicht gehalten. Das teilt das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Vorgesehen ist jetzt, dass der Betrieb des Registers frühestens Ende des Jahres aufgenommen wird. Die Erklärung für den Holperstart: In der Corona-Pandemie soll eine weitere Belastung der Krankenhäuser durch nötige technisch-organisatorische Vorarbeiten aktuell vermieden werden.

Das zentrale Register ist ein Kernelement einer Organspendereform, die der Bundestag Anfang 2020 beschlossen hatte. In dem Register soll man Erklärungen zur Spendebereitschaft online speichern können.

Der verzögerte Start des Registers kommt nicht wirklich überraschend, denn bereits im Januar hatte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion eingeräumt, dass noch nicht alle Verfahrensfragen geklärt seien. Aus der Antwort geht hervor, dass es vor allem bei den Zuständigkeiten hakt – und weniger darum, die Kliniken pandemiebedingt nicht zu überlasten. Offenbar ist das Verfahren für die Abgabe der Erklärung zur Organspende noch nicht geklärt, geht aus der Regierungsantwort hervor.

Im Detail ist nachzulesen, dass im Januar 2021 der damalige Bundesgesundheitsminister seine Länderkollegen um eine Stellungnahme gebeten habe, wie sie ab dem 1. März 2022 die Abgabe einer Erklärung ermöglichen wollen. Die Innenministerkonferenz habe sich im Juni 2021 für die Anbindung der Bürgerämter an das Register für unzuständig erklärt und auf die Gesundheitsressorts verwiesen. Das Bundesgesundheitsministerium lud dann zu einem Bund-Länder-Fachgespräch noch im Juni ein, um das weitere Vorgehen zu beraten. Weitere Gespräche habe es in der zweiten Jahreshälfte gegeben. Ein viertes Gespräch war für Mitte Januar 2022 geplant.

Den Angaben zufolge halten die Länder die Aufgabenübertragung auf die Kommunen durch das Gesetz für unwirksam und verweisen auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Durchgriff des Bundes auf die Kommunen. Die Länder hätten zudem erklärt, dass die Kommunen nicht mit den Kosten für die Anbindung belastet werden dürften.

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier:
dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000357.pdf

 

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