Berlin (pag) – 2020 konnte nur ein Drittel der Kliniken ein Pflegebudget mit den Krankenkassen aushandeln. 2021 sieht es noch schlechter aus. Das bemängelt der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschland (VKD) in einer Pressemitteilung.

Die Abschlüsse aus 2021 seien teilweise auch nur zustande gekommen, weil die Kliniken wegen fehlender Liquidität zugestimmt hätten, beklagt der Verband. Außerdem bedeuteten die Pflegebudgets „überbordende Nachweispflichten“.

Seit nun mehr zwei Jahren seien die Häuser ohne solche Vereinbarungen angehalten, in Vorleistung zu treten. „Wie lange sollen die Krankenhäuser noch die Pflegebudgets für die Krankenkassen vorstrecken? Wenn diese ihre Verzögerungstaktik nicht aufgeben, muss der Gesetzgeber mit entsprechenden Regelungen eingreifen“, fordert VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. In einem offenen Brief hat er die Mitglieder des Gesundheitsausschusses auf die Situation aufmerksam gemacht.

Damit die Finanzierung der Pflege künftig rechtlich sicherer erfolgt, fordert der VKD, dass die Nachweispflichten und der Umfang der Unterlagen durch den Gesetzgeber definiert und auf ein sinnvolles Maß reduziert werden. „Art und Ausmaß der Nachweise dürfen nicht auf die Ortsebene und in den Ermessenspielraum der Krankenkassen verlagert werden. Die Krankenkassen müssen endlich begreifen, dass es sich beim Pflegebudget um eine Ist-Kosten-Finanzierung handelt“, meint VKD-Sprecher Dr. Falko Milski. Eine Anpassung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes könne gegebenenfalls die Kassen zur Beschleunigung der Verhandlungen motivieren. Auch die gesetzliche Dynamisierung eines bereits vereinbarten Pflegeentgeltwertes könne hilfreich sein, da Krankenhäuser ohne Budgetabschluss auf den des vorausgegangenen Vereinbarungszeitraum zurückfielen und zwischenzeitlich erfolgte tarifliche Anpassungen dann nicht berücksichtigt würden.

 

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